Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel den größten Teil der Kursgebühr (ca. 75 Euro und mehr im Einzelfall). Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten.
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung
§20 Prävention und Selbsthilfe (1)
Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.
- Entspannungs- und Stressmanagement
- Strategien zur Schmerzbewältigung
- Haltungs- und Bewegungsschulung