1. Spielzeit
Die Anlage ist saisonabhängig von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr für den
Spielbetrieb geöffnet. Spielstunden an Feiertagen innerhalb der Woche
werden bei Abonnements zu normalen Wochentag‑, bei Einzelstunden zu
Wochenendsätzen berechnet. Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten.
Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Anlagenuhr. Mit Ablauf
der Spielstunde ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Weiterspielen
auf unbenutzten Plätzen ist nicht gestattet. Falls nicht gebuchte oder
nicht benutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, wird vom Benutzer
der volle Einzelstundenpreis mit Aufschlag, unabhängig von der
Benutzungsdauer verlangt. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilte
Platznummer während der Spielzeit zu ändern. Der Vermieter behält sich
vor, zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete, für
besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.), in Anspruch zu nehmen.
Die Tennishalle wird spätestens 20 Minuten nach der letzten Spielstunde
geschlossen.
2. Buchungsablauf
Es können gebucht werden: alle Sportarten, Kindergeburtstage,
Einzelstunden, Ganzjahresabonnements, Winterabonnements,
Sommer‑Abonnements, (Squash, Badminton), Clubsysteme, Wertkarten,
Unterricht in allen Sportarten, Tennisunterricht als Einzel- oder
Gruppenunterricht, Schnuppertraining.
a) Abonnements / Clubsysteme / Spielsysteme /
Trainingsabonnements / Spezialtarife
können schriftlich, telefonisch oder durch E-Mail gebucht werden. Sie
werden mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung der TSA
verbindlich. Clubverträge verlängern sich automatisch um weitere 12
Monate, falls nicht 3 Monate vor Ablauf des Clubvertrages schriftlich
gekündigt wurde. Bei Sonder- verträgen oder Sonderangeboten können
andere Kündigungszeiten und Laufzeiten möglich sein. Die Details
ergeben sich aus den ausliegenden Angeboten und Flyern. Der Vermieter
behält sich jederzeit vor, aus betrieblichen oder wirtschaftlichen
Gründen, Abonnements /Clubverträge zu kündigen.
b) Clubreservierung:
ist bis zu 6 Tagen im Voraus möglich. Die Reservierung muss
grundsätzlich mit den spielenden Personen identisch sein. Clubspieler
reservieren, wenn Sie freigeschaltet und aktiviert sind, per Online-
Reservierungssystem oder per Telefon. Die Angabe seines Spielpartners
oder des Gastes ist verpflichtend. Es kann immer maximal nur einmal pro
Woche und Spielpaarung vorreserviert werden. Die Reservierungsdauer
beträgt 60 Minuten. Auch im Doppel müssen alle Spielpartner angegeben
werden. Vorsorgliche Reservierungen sind nicht gestattet, ebenso wenig
zeitüberschneidende Reservierungen auf Frei- und Hallenplätzen. Kommt
eine Spielpaarung nicht zustande, besteht die Verpflichtung, die Stunde
so früh wie möglich abzusagen. Nicht angetretene Plätze, 15 min nach
Reservierung, verfallen ohne Anspruch auf Ersatz. Spontanreservierungen
sind frühestens bis 120 min. vor der Spielstunde möglich. Clubspieler
können pro Sportart maximal einmal pro Woche einen Platz vorreservieren.
c) Abonnements:
Wintersaison- Abonnements sind bis zum 31.01. des Saisonjahres
zu kündigen und beziehen sich nur auf dieses Halbjahr;
Sommersaison-Abonnements sind bis zum 30.06. des Saisonjahres zu
kündigen und beziehen sich nur auf dieses Abonnement. Werden die
jeweiligen Abos nicht fristgerecht gekündigt, verlängern sie sich
automatisch auf das nächste entsprechende Saisonhalbjahr.
Es erfolgt keine weitere, zusätzliche Buchungsanfrage der TSA. Durch
Zustellung der Rechnung erfolgt zugleich eine Reservierungsbestätigung.
Kündigungen können prinzipiell nur schriftlich erfolgen. Sie werden nur
wirksam mit schriftlicher Bestätigung des Betreibers der Sportanlage. Den
Buchungen liegen, falls nicht ausdrücklich schriftlich anderes
vereinbart ist, die durch Aushang bekannt gegebenen Preise zugrunde.
Auf nicht fristgerechte Absagen von Abonnements, bis 1 Monat nach
Ablauf der Kündigungsfrist, entfallen Stornokosten in Höhe von 20%. Bei
Absagen von 2 Monaten vor Spielbeginn 80%, 3 Monaten= 70%, 4 Monaten =
60%, 5 Monate = 50%, 6 Monate = 40% und 7 Monate vor Spielbeginn 30%
der Kosten aller Gebühren der Abonnementbuchung. Bei Absagen von
weniger als 2 Monaten vor Spielbeginn entfällt der volle
Abonnementpreis.
d) Der Mietpreis,
ebenso die Gebühr für Trainingsunterricht in allen Sportarten (z. B.
Tennisunterricht und –Trainerstunden), ist grundsätzlich für die
gesamten Sommer‑ bzw., Wintersaisons im Voraus, spätestens 21 Tage vor
dem vereinbarten Spielbeginn (erster in der Rechnung, mit Datum
genannter Spieltermin), entsprechend der übersandten oder
ausgehändigten Rechnung zahlbar. Bei Nichteinlösung von Lastschriften
/Rechnungen/Schecks oder Unterdeckung des Kontos, können die offenen
Beiträge/Forderungen, sofort bis zum Ende der Vertragslaufzeit, bei
Monatsverträgen bis zum Jahresende, in Rechnung gestellt werden. Es
erfolgt die Kündigung, ohne Anspruch auf Weiternutzung der gebuchten
Plätze oder Stunden. Die Forderung wird sofort und in einer Summe
fällig.
e) Einzelstunden
können schriftlich, telefonisch oder per Email gebucht werden. Auch bei
telefonischer Festlegung von Spieltag, Spielstunde wird die Buchung
für den Mieter verbindlich. Einzelstunden sind grundsätzlich vor
Spielbeginn zu zahlen. Mit der Buchung erkennt der Mieter die
Geschäfts‑ und Spielbedingungen der TSA Mainz an und ist zur Zahlung
der vollen Platzmiete verpflichtet. Unabhängig davon, ob der Platz
benutzt wird. Wird die vereinbarte Platzmiete nicht gezahlt, so ist der
Spieler nicht berechtigt, den gemieteten Platz zu benutzen. Er bleibt
zur Zahlung der vereinbarten Platzmiete für die gesamte Vertragsdauer
verpflichtet. Der Vermieter ist ermächtigt, in einem solchen Fall, den
gemieteten Platz anderweitig zu vermieten.
3. Absagen:
für Squash, Badminton, Speedbadminton, Tischtennis, Basketball,
Floorball, Schnuppertraining sind bis 72 Stunden vorher
kostenfrei. Danach entfallen Stornokosten in Höhe von 100
Prozent der vollen Spielgebühr.
4. Tennisunterricht /Trainerstunden
werden grundsätzlich nach vorheriger mündlicher Absprache zwischen dem
Teilnehmer/ bei Minderjährigen ihrem gesetzlichen Vertreter und dem
Leiter der TSA MAINZ, in Ausnahmefällen seinem autorisierten Vertreter
– vereinbart. Die Vereinbarung kommt zustande durch schriftliche oder
mündliche Bestätigung der TSA, die in der Regel mit der Rechnung
ausgehändigt oder übersandt wird. Die Gebühr für Tennisunterricht
/Trainerstunde setzt sich zusammen aus anteiliger Platzmiete und
Unterrichtsgebühr. Sie variiert nach Gruppenstärke.
Trainingsabonnements laufen durchgängig, mit einer Kündigungsfrist 3 Monate zum
Vertragsende. Bei Abbruch des Unterrichts / des Trainings verfällt die bereits gezahlte Gebühr und der
Mietpreis. Sind diese noch nicht gezahlt, bleibt der Teilnehmer bzw.
sein gesetzlicher Vertreter zur Zahlung verpflichtet. Das Training
erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler. Zur Tennis-Ausbildung, deren
Intensität und Umfang grundsätzlich mit dem Interessenten abgestimmt
wird, steht ausschließlich die Tennisschule Tarighati mit verschiedenen
Trainern zur Verfügung. Anderweitige Verabredungen bedürfen der
Genehmigung der Tennisschule oder des Betreibers. Terminabsprachen und
Fragen der Vergütung werden mit der Tennisschule direkt geregelt. Die
Rechte des Hausherrn werden auch von der Tennisschule ausgeübt. Das
Training erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler.
5. Onlinebuchungen:
Vertragsschluss: Mit Ihrer Onlinebestellung geben Sie gegenüber der TSA
MAINZ ein verbindliches Angebot zum Erwerb der von Ihnen gewünschten
Bestellung ab. Der Vertragsschluss kommt zustande durch Annahme der
TSA. Sie verzichten auf die ausdrückliche Erklärung der Annahme Ihres
Angebots. Bestätigung: Der Vertragsschluss wird durch E-Mail bestätigt.
Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt, auch wenn Sie keine
Bestätigungs-E-Mail erhalten. (z.B. wegen fehlerhafter E-Mail-Adresse).
6. Bezahlung des Kaufpreises:
Der Kaufpreis ist sofort fällig und wird durch Barzahlung,
Banklastschrifteinzug oder durch Belastung Ihres Wertkartenkontos
beglichen. Rücktritt bei Nichteinlösung von Lastschriften oder
negativer Sperrabfrage: Die TSA MAINZ ist zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn ihr die Gesellschaft für Zahlungssysteme eine Sperre
mitteilt und/oder wenn die Lastschrift seitens Ihres Bankinstituts
zurückgegeben wird oder die Kreditkartenzahlung nicht erfolgt. Die
Platzordnung der kooperierenden Vereine ist anzuerkennen.
7. Kindergeburtstage
Die Mindestteilnehmerzahl bei Kindergeburtstagen sind 7 Kinder und
mindestens eine erwachsene Begleitperson. Aufenthaltsdauer: max.3,5
Stunden. Die Preise sind ausgehängt oder dem Prospekt zu entnehmen. Sonstiger
Eigenverzehr ist nicht gestattet, von den Standards
abweichende Sondervereinbarungen sind gegen Aufpreis möglich. Wir
berechnen pro Kind in Höhe der aktuellen Preisliste. Für
Geburtstags-Reservierungen, die nicht spätestens 72 Stunden vor dem
Termin abgesagt werden, wird eine Stornopauschale von 50,- € fällig.
Gleiches gilt grundsätzlich, wenn mitgebrachte Getränke, Speisen und
Süßigkeiten in der Anlage konsumiert werden. Die nicht im
Buchungsumfang aufgeführten Sportgeräte können gegen Gebühr ausgeliehen
werden. EC- Karten können bei der Bezahlung nicht angenommen werden.
8. Aufnahmegebühren
können tarifabhängig anfallen. Exakte Gebühren entnehmen Sie bitte den
ausliegenden Angeboten oder Flyern.
9. Allgemeine Vorschriften
Mit Betreten der Außen‑ und Innenanlagen erkennen Mieter, Spieler und
Besucher die Geschäfts‑ und Spielbedingungen der TSA MAINZ an,
unabhängig davon, ob sie bereits vertraglich gebunden sind. Die Plätze
dürfen nur in adäquater Kleidung und mit sauberen, profillosen
Hallentennisschuhen betreten werden. Tennisschuhe, die bereits auf
Aschenplätzen, auf der Straße oder in anderer Weise benutzt wurden,
dürfen auf unseren Plätzen nicht verwendet werden. Zum Umkleiden stehen
ausschließlich die hierfür vorgesehenen Räume, in denen auch die
Garderobe aufbewahrt wird, zur Verfügung. Keine Haftung für
Wertgegenstände und Garderobe. Nach der Spielstunde stehen maximal 20 Minuten
zum Umkleiden und Duschen zur Verfügung. Der Zutritt zu den
Umkleideräumen, Duschen und zur den Spielanlagen ist nur Mietern und
deren Mitspielern gestattet. Besuchern ist das Betreten der
Spielanlagen nicht gestattet. Das Mitnehmen von Essen und Getränken
in die Halle und in den Umkleideräumen ist nicht gestattet. In der
gesamten Sportanlage gilt absolutes Rauchverbot. Alle Einrichtungen,
Nebenräume und Nebenanlagen sollen funktionsgerecht und schonend
behandelt werden. Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für
die durch sie verursachten Schäden ‑ bei Minderjährigen haftet der
gesetzliche Vertreter ‑ verantwortlich, soweit die Schäden nicht
nachweislich ohne ihr Verschulden entstanden sind. Der Einwand des
Mitverschuldens wird ausgeschlossen. Die technischen Einrichtungen
werden nur durch die Bevollmächtigten des Vermieters bzw. durch die
Tennisschule bedient. Hierzu gehören insbesondere die Schaltung von
Beleuchtung und Heizung sowie das Öffnen von Fenstern. Auf dem gesamten
Gelände ist jede Verkaufstätigkeit ohne Genehmigung des Vermieters
untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Bei einem
Verstoß gegen unsere Geschäftsbedingungen, bei einem Täuschungsversuch,
der Erschleichung von Platzgebühren oder das unerlaubte Spielen und
Nichtbezahlung der Platzgebühr, fällt eine Gebühr von 150 Euro an.
10. Beleuchtung
Die Beleuchtung ist saisonabhängig ab 18.00 Uhr im Mietpreis enthalten
oder durch Aushang geregelt. Über die Notwendigkeit des An‑ und
Ausschaltens der Beleuchtungsanlagen befindet der Betreiber. Außerhalb
der Beleuchtungszeit kann die Beleuchtung auf Kosten des Nutzers
eingeschaltet werden.
11. Hausrecht/ Haftungsausschluss
Der Vermieter bzw. seine Bevollmächtigten üben die Rechte des Hausherrn
aus (Hausrecht). Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern,
Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlusten, Personen‑, Sach‑ und
Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch
auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Grunde, ist
in jedem Fall ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss gesetzlich möglich
ist. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten
an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie bei Beschädigung
oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich, nur
Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Geschäfts‑ und
Spielbedingungen verbindlich anerkennen.
12. Zuwiderhandlungen
Der Betreiber/Vermieter/Die Tennisschule behalten sich vor, bei
Verletzung der Geschäfts‑ und Spielbedingungen den betreffenden Nutzer
von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur
Zahlung der vollen Abonnements/ Einzelstundenmiete/
Tennisschulhonorare, auszuschließen und Hausverbot auszusprechen.
Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte
Stunden besteht dann nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot
ausgesprochen werden
13. Schülerstatus
endet mit Beginn des 18. Lebensjahres.
14. Status des Auszubildenden/ Studenten
längstens bis 26 Jahre. Der Status wird vertraglich automatisch
angepasst. Der Status des Auszubildenden gilt immer nur für 1 Jahr und
wird nach erneuter Bestätigung weitergeführt. Hierfür muss der
Auszubildende einen entsprechenden Nachweis erbringen.
15. Rückerstattung/Regressansprüche
Bei Unbespielbarkeit/Schließung der Hallenplätze – zum Beispiel durch
höhere Gewalt oder Endemie-Pandemie-ereignisse, werden bereits gezahlte
und noch nicht abgespielte Stunden durch Gutscheine vergütet. Das
Spielen erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler.
16. Preisliste
Die Stundenpreise der TSA beziehen sich auf die Miete eines Platzes,
innerhalb einer Spielzeit, zu bestimmten Tagen und Tagesstunden. Die
gültige Preisliste befindet sich im Aushang des Hallen‑Vorraumes bzw.
wird auf Wunsch Interessenten ausgehändigt. Zahlungen sind an das
ausgewiesene Konto zu überweisen.
17. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Regelungen berührt die Gültigkeit der AGB
nicht. Bei Ungültigkeit gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart.
18. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das gerichtliche
Mahnverfahren, ist Mainz.
19. Vollmacht
Verwalter und sonstige Mitarbeiter und Beauftragte der Tennishalle sind
nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts‑ und
Spielbedingungen abändern.