Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie hier die AGB der Multisportanlage TSA Mainz

1. Spielzeit
Die Anlage ist saisonabhängig, durch Veröffentlichung der Öffnungszeiten, für den Spielbetrieb geöffnet. Spielstunden an Feiertagen innerhalb der Woche werden bei Abonnements zu normalen Wochentag‑, bei Einzelstunden zu Wochenendsätzen berechnet. Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten. Brückentage werden zum Feiertagstarif berechnet. Maßgebend für Spielbeginn und Spielende ist die Anlagenuhr. Mit Ablauf der Spielstunde ist der Platz pünktlich freizugeben. Ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist nicht gestattet. Falls nicht gebuchte oder nicht benutzte Plätze unberechtigt bespielt werden, wird vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis mit Aufschlag, unabhängig von der Benutzungsdauer verlangt. Der Vermieter behält sich vor, die zugeteilte Platznummer während der Spielzeit zu ändern. Der Vermieter behält sich vor, zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete, für besondere Zwecke (Turniere, Reparaturen etc.), in Anspruch zu nehmen. Die Tennishalle wird spätestens 20 Minuten nach der letzten Spielstunde geschlossen.

2. Buchungsablauf
Es können gebucht werden: alle angebotenen Sportarten, Kindergeburtstage, Einzelstunden, Ganzjahresabonnements, Winterabonnements, Sommer‑Abonnements, (Tennis, Headis, Tischtennis, Squash, Badminton), Clubsysteme, Wertkarten, Unterricht in allen Sportarten, Tennisunterricht als Einzel- oder Gruppenunterricht, Schnuppertraining.

a) Abonnements / Clubsysteme / Spielsysteme / Trainingsabonnements / Spezialtarife
können schriftlich per Onlineanmeldeformular, telefonisch oder durch E-Mail gebucht werden. Sie werden mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung der TSA verbindlich. Clubsystemverträge verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, falls nicht 3 Monate vor Ablauf des Clubvertrages schriftlich gekündigt wurde. Bei Sonderverträgen oder Sonderangeboten können andere Kündigungszeiten und Laufzeiten möglich sein. Die Details ergeben sich aus den ausliegenden Angeboten und Flyern. Der Vermieter behält sich jederzeit vor, aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen, Abonnements, Clubverträge oder andere existierende Buchungsformen zu kündigen.

b) Clubreservierung:
ist bis zu 6 Tagen im Voraus möglich. Die Reservierung muss grundsätzlich mit den spielenden Personen identisch sein. Clubspieler reservieren, wenn Sie freigeschaltet und aktiviert sind, per Online- Reservierungssystem oder per Telefon. Die Angabe seines Spielpartners oder des Gastes ist verpflichtend. Es kann immer maximal nur einmal pro Woche und Spielpaarung vorreserviert werden. Die Reservierungsdauer beträgt 60 Minuten. Auch im Doppel müssen alle Spielpartner angegeben werden. Vorsorgliche Reservierungen sind nicht gestattet, ebenso wenig zeitüberschneidende Reservierungen auf Frei- und Hallenplätzen. Kommt eine Spielpaarung nicht zustande, besteht die Verpflichtung, die Stunde so früh wie möglich abzusagen. Nicht angetretene Plätze, 15 min nach Reservierung, verfallen ohne Anspruch auf Ersatz. Spontanreservierungen sind frühestens bis 120 min. vor der Spielstunde möglich. Clubspieler können pro Sportart maximal einmal pro Woche einen Platz vorreservieren.

c) Abonnements:
Wintersaison- Abonnements sind bis zum 31.01. des Saisonjahres zu kündigen und beziehen sich nur auf dieses Halbjahr; Sommersaison-Abonnements sind bis zum 30.06. des Saisonjahres zu kündigen und beziehen sich nur auf dieses Abonnement. Ganzjahres-Abonnements müssen 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Werden die jeweiligen Abos nicht fristgerecht gekündigt, verlängern sie sich automatisch auf das nächste entsprechende Saisonhalbjahr. Ganzjahresabonnements verlängern sich immer um die gebuchte Laufzeit.
Es erfolgt keine weitere, zusätzliche Buchungsanfrage der TSA. Durch Zustellung der Rechnung erfolgt zugleich eine Reservierungsbestätigung. Kündigungen können prinzipiell nur schriftlich erfolgen. Sie werden nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung des Betreibers der Sportanlage. Den Buchungen liegen, falls nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist, die durch Aushang bekannt gegebenen Preise zugrunde. Auf nicht fristgerechte Absagen von Abonnements, bis 1 Monat nach Ablauf der Kündigungsfrist, entfallen Stornokosten in Höhe von 20%. Bei Absagen von 2 Monaten vor Spielbeginn 80%, 3 Monaten= 70%, 4 Monaten = 60%, 5 Monate = 50%, 6 Monate = 40% und 7 Monate vor Spielbeginn 30% der Kosten aller Gebühren der Abonnementbuchung. Bei Absagen von weniger als 2 Monaten vor Spielbeginn entfällt der volle Abonnementpreis.

d) Der Mietpreis,
ebenso die Gebühr für Trainingsunterricht in allen Sportarten (z. B. Tennisunterricht und –Trainerstunden), ist grundsätzlich für die gesamten Sommer‑ bzw., Wintersaisons, Kurszeitraum im Voraus, spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Spielbeginn (erster in der Rechnung, mit Datum genannter Spieltermin), entsprechend der übersandten oder ausgehändigten Rechnung zahlbar. Bei Nichteinlösung von Lastschriften /Rechnungen/Schecks oder Unterdeckung des Kontos, können die offenen Beiträge/Forderungen, sofort bis zum Ende der Vertragslaufzeit, bei Monatsverträgen bis zum Jahresende, in Rechnung gestellt werden. Es erfolgt die Kündigung, ohne Anspruch auf Weiternutzung der gebuchten Plätze oder Stunden. Die Forderung wird sofort und in einer Summe fällig.

e) Einzelstunden
können online, schriftlich, telefonisch oder per Email gebucht werden. Diese enthalten kein Licht. Auch bei telefonischer Festlegung von Spieltag, Spielstunde wird die Buchung für den Mieter verbindlich. Einzelstunden sind grundsätzlich vor Spielbeginn zu zahlen. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Geschäfts‑ und Spielbedingungen der TSA Mainz an und ist zur Zahlung der vollen Platzmiete verpflichtet. Unabhängig davon, ob der Platz benutzt wird. Wird die vereinbarte Platzmiete nicht gezahlt, so ist der Spieler nicht berechtigt, den gemieteten Platz zu benutzen. Er bleibt zur Zahlung der vereinbarten Platzmiete für die gesamte Vertragsdauer verpflichtet. Der Vermieter ist ermächtigt, in einem solchen Fall, den gemieteten Platz anderweitig zu vermieten.

3. Absagen:

  • für Einzelstunden: Tennis, Squash, Badminton, Speedbadminton, Tischtennis, Basketball, Floorball, Schnuppertraining sind bis 72 Stunden vorher kostenfrei. Danach entfallen Stornokosten in Höhe von 100 Prozent der vollen Spielgebühr.
  • für Abonnements: werden bei rechtzeitiger Absage von mehr als 72 Stunden, nicht verkaufte Stunden aus Kulanz gutgeschrieben und können nach ihrem ursprünglichen Spieltermin nachgeholt werden. Verkaufte Stunden werden aus Kulanz automatisch, zum gezahlten Abonnementstundenpreis, gutgeschrieben. Die Nachspielzeit der Gutschriften endet für die jeweilige Wintersaison zum 30.06. der darauffolgenden Spielsaison. Lichtgelder oder Lichtgutschriften werden nicht erstattet und können bei Bedarf eingeworfen werden. Es erfolgt keine Rückzahlung in bar.

4. Tennisunterricht /Trainerstunden
werden grundsätzlich nach vorheriger mündlicher Absprache zwischen dem Teilnehmer/ bei Minderjährigen ihrem gesetzlichen Vertreter und dem Leiter der TSA MAINZ, in Ausnahmefällen seinem autorisierten Vertreter – vereinbart. Die Vereinbarung kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Bestätigung der TSA, die in der Regel mit der Rechnung oder bei Terminvereinbarung ausgehändigt oder übersandt wird. Die Gebühr für Tennisunterricht /Trainerstunde setzt sich zusammen aus anteiliger Platzmiete und Unterrichtsgebühr. Sie variiert nach Gruppenstärke. Trainingsabonnements laufen durchgängig, mit einer Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragsende. Bei Abbruch des Unterrichts / des Trainings verfällt die bereits gezahlte Gebühr und der Mietpreis. Sind diese noch nicht gezahlt, bleibt der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter zur Zahlung verpflichtet. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler. Zur Tennis-Ausbildung, deren Intensität und Umfang grundsätzlich mit dem Interessenten abgestimmt wird, steht ausschließlich die Tennisschule Tarighati mit verschiedenen Trainern zur Verfügung.  Anderweitige Verabredungen bedürfen der Genehmigung der Tennisschule oder des Betreibers. Terminabsprachen und Fragen der Vergütung werden mit der Tennisschule direkt geregelt. Die Rechte des Hausherrn werden auch von der Tennisschule ausgeübt. Das Training erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler.

5. Onlinebuchungen:
Vertragsschluss: Mit Ihrer Onlinebestellung geben Sie gegenüber der TSA MAINZ ein verbindliches Angebot zum Erwerb der von Ihnen gewünschten Bestellung ab. Der Vertragsschluss kommt zustande durch Annahme der TSA. Sie verzichten auf die ausdrückliche Erklärung der Annahme Ihres Angebots. Bestätigung: Der Vertragsschluss wird durch E-Mail, SMS oder telefonisch bestätigt. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt, auch wenn Sie keine Bestätigungs-E-Mail, SMS erhalten. (z.B. wegen falscher, fehlerhafter E-Mail-Adresse, Verbindunsstörungen etc.).

6. Bezahlung des Kaufpreises:
Der Kaufpreis ist sofort fällig und wird durch Barzahlung, Banklastschrifteinzug oder durch Belastung Ihres Wertkartenkontos beglichen. Bei Rücktritt, Nichtantritt, bei Nichteinlösung von Lastschriften oder negativer Sperrabfrage: Die TSA MAINZ ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihr die Gesellschaft für Zahlungssysteme eine Sperre mitteilt und/oder wenn die Lastschrift seitens Ihres Bankinstituts zurückgegeben wird oder die Kreditkartenzahlung nicht erfolgt. Die Gebühren belaufen sich auf 15 Euro. Die Platzordnung der kooperierenden Vereine, bei Buchung außerhalb der TSA Mainz, ist anzuerkennen.

7. Kindergeburtstage
Die Mindestteilnehmerzahl bei Kindergeburtstagen beträgt 7 Kinder und mindestens eine erwachsene Begleitperson. Aufenthaltsdauer: maximal 3,5 Stunden. Die Preise sind online, ausgehängt oder dem Prospekt/Homepage zu entnehmen. Sonstiger Eigenverzehr ist nicht gestattet. Von den Standards abweichende Sondervereinbarungen sind gegen Aufpreis möglich. Wir berechnen pro Kind, in Höhe der aktuellen Preisliste. Für Geburtstags-Reservierungen, die nicht spätestens 72 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, wird eine Stornopauschale von 75,- € fällig. Gleiches gilt grundsätzlich, wenn mitgebrachte Getränke, Speisen und Süßigkeiten in der Anlage konsumiert werden. Die nicht im Buchungsumfang aufgeführten Sportgeräte können gegen Gebühr ausgeliehen werden. EC- Karten können bei der Bezahlung nicht angenommen werden.

8. Aufnahmegebühren
können tarifabhängig anfallen. Exakte Gebühren entnehmen Sie bitte online, den ausliegenden Angeboten oder Flyern.

9. Allgemeine Vorschriften
Mit Betreten der Außen‑ und Innenanlagen erkennen Mieter, Spieler und Besucher die Geschäfts‑ und Spielbedingungen der TSA MAINZ an, unabhängig davon, ob sie bereits vertraglich gebunden sind. Die Plätze dürfen nur in adäquater Kleidung, mit sauberen und profillosen Hallentennisschuhen betreten werden. Tennisschuhe oder Tennisbälle, die bereits auf Aschenplätzen, auf der Straße oder in anderer Weise benutzt wurden, dürfen auf unseren Plätzen nicht verwendet werden. Zum Umkleiden stehen ausschließlich die hierfür vorgesehenen Räume, in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zur Verfügung. Keine Haftung für Wertgegenstände und Garderobe. Nach der Spielstunde stehen maximal 20 Minuten zum Umkleiden und Duschen zur Verfügung. Der Zutritt zu den Umkleideräumen, Duschen und zur den Spielanlagen ist nur Mietern und deren Mitspielern gestattet. Besuchern ist das Betreten der Spielanlagen nicht gestattet. Das Mitnehmen von Essen und Getränken in die Halle und in den Umkleideräumen ist nicht gestattet. In der gesamten Sportanlage gilt absolutes Rauchverbot. Alle Einrichtungen, Nebenräume und Nebenanlagen sollen funktionsgerecht und schonend behandelt werden. Die Benutzer der angebotenen Einrichtungen sind für die durch sie verursachten Schäden ‑ bei Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter ‑ verantwortlich, soweit die Schäden nicht nachweislich ohne ihr Verschulden entstanden sind. Der Einwand des Mitverschuldens wird ausgeschlossen. Die technischen Einrichtungen werden nur durch die Bevollmächtigten des Vermieters bzw. durch die Tennisschule bedient. Hierzu gehören insbesondere die Schaltung von Beleuchtung und Heizung sowie das Öffnen von Fenstern. Auf dem gesamten Gelände ist jede Verkaufstätigkeit ohne Genehmigung des Vermieters untersagt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

Bei einem Verstoß gegen unsere Geschäftsbedingungen, bei einem Täuschungsversuch, der Erschleichung von Platzgebühren, Leihgebühren oder das unerlaubte Spielen und Nichtbezahlung der Platzgebühr, fällt eine Vertragsstrafe von z.Zt. 150 Euro an und der Spieler erhält Hausverbot.

10. Beleuchtung
Die Beleuchtung ist bedarfs- und saisonabhängig, durch Aushang oder online geregelt. Über die Notwendigkeit des An‑ und Ausschaltens der Beleuchtungsanlagen entscheidet nur der Betreiber. Sie ist kundenseitig nicht einforderbar oder erstattungsfähig. Eine Beleuchtung ist grundsätzlich nicht im Abonnementpreis enthalten. Die Beleuchtung kann auf Kosten des Nutzers eingeschaltet werden. Zu ausgewiesenen und mit **Sternchen markierten Zeiten, obliegt es dem Anlagenbetreiber, aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Beleuchtung auf seine Kosten anzuschalten.

11. Hausrecht/ Haftungsausschluss
Der Vermieter bzw. seine Bevollmächtigten üben die Rechte des Hausherrn aus (Hausrecht). Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern bei Unfällen, Verlusten, Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb der Anlagen, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleichviel aus welchem Grunde, ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss gesetzlich möglich ist. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen sowie bei Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler und Besucher mitzubringen, die diese Geschäfts‑ und Spielbedingungen verbindlich anerkennen.

12. Zuwiderhandlungen
Der Betreiber/Vermieter/Die Tennisschule behalten sich vor, bei Verletzung der Geschäfts‑ und Spielbedingungen den betreffenden Nutzer von der Platzbenutzung, ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements/ Einzelstundenmiete/ Tennisschulhonorare, auszuschließen und Hausverbot auszusprechen. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht dann nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot und oder eine Vertragsstrafe ausgesprochen werden. Bei einem Verstoß gegen unsere Geschäftsbedingungen, bei einem Täuschungsversuch, der Erschleichung von Platzgebühren oder das unerlaubte Spielen und Nichtbezahlung der Platzgebühr, fällt eine Vertragsstrafe von z.Zt. 150 Euro an und der Spieler erhält Hausverbot.

13. Schülerstatus
endet mit Beginn des 18. Lebensjahres.

14. Status des Auszubildenden/ Studenten
längstens bis 26 Jahre. Der Status wird vertraglich automatisch angepasst. Der Status des Auszubildenden gilt immer nur für 1 Jahr und wird nach erneuter Bestätigung weitergeführt. Hierfür muss der Auszubildende einen entsprechenden Nachweis erbringen.

15. Rückerstattung/Regressansprüche
Bei Unbespielbarkeit/Schließung der Hallenplätze – zum Beispiel durch höhere Gewalt oder Endemie-Pandemie-ereignisse, werden bereits gezahlte und noch nicht abgespielte Stunden durch Gutscheine vergütet. Das Spielen erfolgt auf eigenes Risiko der Spieler.

16. Preisliste
Die Stundenpreise der TSA beziehen sich auf die Miete eines Platzes, innerhalb einer Spielzeit, zu bestimmten Tagen und Tagesstunden. Die gültigen Preislisten befinden sich online auf der Homepage der TSA, im Aushang des Vorraumes der Tennishalle. Zahlungen sind an das ausgewiesene Konto zu überweisen.

17. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Regelungen berührt die Gültigkeit der AGB nicht. Bei Ungültigkeit gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart.

18. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für das gerichtliche Mahnverfahren, ist Mainz.

19. Vollmacht
Verwalter und sonstige Mitarbeiter und Beauftragte der Tennishalle sind nicht zu Erklärungen bevollmächtigt, welche die Geschäfts‑ und Spielbedingungen abändern.

Multisportanlage TSA Mainz

  • Jakob-Anstatt-Straße 9A, 55130 Mainz
  • 06131 832 435
  • info [AT] tennishalle-mainz [PUNKT] de
  • Buslinie 62, 64 und 65

Öffnungszeiten 2024

 
Mo.- Fr. 07:00 Uhr - 00:00 Uhr
Sa. 07:00 Uhr - 21:00 Uhr
So. 07:00 Uhr - 23:00 Uhr

Multisportanlage TSA Mainz

  • Jakob-Anstatt-Straße 9A, 55130 Mainz
  • 06131 832 435
  • info [AT] tennishalle-mainz [PUNKT] de
  • Buslinie 62, 64 und 65