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Der Ministerrat hat am 03.12.2021 folgenden Beschluss veröffentlicht. Menschen mit Booster-Impfung sind von der 2G-Plus Regelung ausgenommen. Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat am Freitag in seiner Sondersitzung entschieden, dass die 2G-Plus-Regel für alle geboosteten Menschen entfällt. Also wer bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, muss keinen zusätzlichen Test im Restaurant oder Fitnessstudio vorweisen. Das gilt mit dem ersten Tag nach der Booster-Impfung. Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm, so die Begründung der Ministerpräsidentin.