Die Landesregierung hat die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen und sich dabei überwiegend an die Regelungen der „Bundes-Notbremse“ gehalten.
Das ist unter anderem neu
- Bundes-Notbremse ersetzt Mechanismus der Allgemeinverfügungen ab 7-Tages-Inzidenz von 100
- Kontaktlose Individualsportarten mit max. 5 Personen aus zwei Hausständen auch auf allen gedeckten Sportanlagen bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100
Ausführliche Infos unter: https://www.lsb-rlp.de/news/2021/19-verordnung-beruecksichtigt-ueberwiegend-die-bundesrechtliche-regelungen-fuer-den-sport